Kühler Versammlungsraum, heiße Diskussion - Anke Schuster zu Gast zu bei uns Weitsichtige Terminplanung oder einfach nur Zufall? Für den 30.11. hatte unser Ortsverein seine Mitglieder zu einer öffentlichen Versammlung zum Thema „Stuttgart 21“ eingeladen – just an diesem Tag fällte Heiner Geißler, der Vermittler im Konflikt um den geplanten Neubau des Stuttgarter Hauptbahnhofs, seinen Schlichterspruch. Und so war die Veranstaltung, die in der Bahnhofstraße (!) in den Räumen von Obdach e.V. tagte, ungewöhnlich gut besucht. Als Gast an diesem kalten Winterabend mit dabei: Prof. Dr. Anke Schuster, unsere Kandidatin für die Landtagswahl 2011.
Enge Verflechtungen von wirtschaftlichen und politischen Interessen, geringe Transparenz von Entscheidungen und die Nachwirkungen der Weltwirtschaftskrise haben zuletzt, so die einhellige Meinung der Anwesenden, zu einem akuten Vertrauensverlust in die Politik geführt. Daher konnte „Stuttgart 21“ in den vergangenen Monaten auf überregionales Interesse stoßen und geradezu zum Symbol für eine „neue Bürgerbeteiligung“ in Deutschland werden. Doch auch in Heidelberg – daran erinnerten jedenfalls zahlreiche Diskussionsbeiträge – regte sich in den zurückliegenden Jahren Protest gegen groß dimensionierte Bauvorhaben, deren Kosten und Nutzen nicht immer offen zutage liegen: Das „Bündnis für den Emmertsgrund“ setzte sich für den Erhalt städtischer Wohnungen in diesem Stadtteil ein, die Projekte „Neckarufertunnel“ und „Justizgebäude“ weckten Widerstand, die Erweiterung der Stadthalle zu einem Kongresszentrum scheiterte per Bürgerentscheid.
„Die Bürgerinnen und Bürger wollen zu Recht mitreden in Dingen, die sie und ihre Stadt betreffen. Sie sind dann themen-, zeit- und projektbezogen stark engagiert und bestens informiert“, so Anke Schuster. Die Vorsitzende der SPD-Gemeideratsfraktion warb dafür, die Menschen frühzeitig in den Prozess der Entscheidungsfindung einzubinden und sie daran so ernsthaft wie ehrlich zu beteiligen. „Ein städtebauliches Projekt der Größenordnung von S21 darf jedenfalls nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt werden.“